Kauf Tagebuch

Räumung

Wir hatten nach der notariellen Beurkundung die Maklerin erinnert, dass das Grundstück geräumt werden muss. Wollte sie dem Verkäufer weiter geben. Wir haben es gegenüber dem Verkäufer dann direkt noch mal angesprochen was er lediglich zur Kenntnis genommen hat. Nachdem die Bankfinanzierung gestanden hat, haben wir erneut bei der Maklerin wegen der Räumung vorgesprochen.

Auf dem Grundstück liegen eine Menge alter Sachen herum. Vor allem Kanister mit nicht identifizierbaren Flüssigkeiten. Die beiden Gebäude sind ebenfalls voll mit altem Schrott, veraltetem Baumaterial, verrostetem Werkzeug und ähnlichem.

Im Moment der Kaufpreiszahlung haben wir dann den Verkäufer angeschrieben und aufgefordert das Grundstück zu räumen und die Erschließung vorzunehmen. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten.

Der Verkäufer schrieb, das er von unserer Aufforderung sehr überrascht sei. Er schulde keine Räumung und Erschließung (siehe auch den Bericht zur Erschließung). Zur Räumung sagt er, dass im Kaufvertrag der Absatz “Das Grundstück wird gekauft, wie es steht und legt” beschreibt, dass er nichts weiter machen muss. Es sei gekauft, so wie es eben ist und da er seit unserer Besichtigung nichts verändert habe, schulde er auch keine Räumung. Wenn man das so erst mal liest, klingt das sogar fast logisch und aussichtslos.

Es ist echt lästig aber wir sind mal wieder zum Anwalt gegangen und dieser hat uns dann folgendes erläutert: Der Passus “steht und liegt”, der üblicherweise in solchen Kaufverträgen steht, beschreibt, dass wir nicht nachträglich Gewährleistungsansprüche auf Gebäude und Grundstück erheben können. Bspw. können wir nicht her gehen und den Verkäufer belangen, weil eines der Gebäude Asbest enthält (siehe den Bericht über den Abriss). Aber im Passus der Übergabe steht festgeschrieben:

Verkäufer unterwirft sich hiermit wegen seiner Verpflichtung zu Besitzübergabe und Räumung gegenüber Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus diesem Vertrag. Der Notar wird ermächtigt, Käufer auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages zu erteilen, wenn er dem Notar eine Bestätigung eines Kreditinstitutes vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Kaufpreis gezahlt ist und dem Notar schriftlich mitteilt, dass der Besitz am Kaufgegenstand nicht übergeben und/oder nicht geräumt übergeben worden ist.

Kaufvertrag

Das genügt laut Anwalt bereits, um klar zu stellen, dass geräumt übergeben werden muss. Der Kaufvertrag umfasst – sofern nicht explizit anders benannt – nur das Grundstück und die mit dem Grundstück fest verbundenen Gegenstände. Also die beiden Gebäude oder bspw. den Wasseranschluss, der auf dem Grundstück ist. Alle nicht mit dem Grundstück verbunden Gegenstände – also der Unrat der herumliegt und alles was in den Gebäuden lagert – ist nicht Teil des Kaufvertrages und entsprechend zu räumen. Weiterhin hat sich der Verkäufer einer sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Das heißt, wir können vom Notar eine sogenannte vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrages erhalten. Damit kann man das Geld direkt einkassieren ohne lange Mahnwege. Eigentlich hätten wir dem Verkäufer nicht einmal eine Frist setzen müssen. Das war eine reine Freundlichkeit.

Gut. Klingt so, als hätten wir recht. Aber das wir der Verkäufer sicherlich nicht einfach einsehen. Zumal wir auch keine Zeit haben es ihm lange zu erklären. Wir müssen die Gebäude abreißen. Der Anwalt meinte, der Gerichtsvollzieher sei hier zuständig. Ich habe also mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher telefoniert. Dieser ist jedoch nicht nach eigener Aussage für solche Fälle nicht zuständig. Nur Fälle in denen Mieter bspw. nicht ausziehen. Die Dame meinte wir könnten direkt mit einem entsprechenden Unternehmen räumen lassen und das Geld über einen Gerichtsbescheid dann einziehen.

Wir haben also ein Entsorgungsunternehmen gesucht und dieses mit der Räumung beauftragt. Wir hatten den Verdacht, dass die Mieter des Vorderhauses ebenfalls eine Menge Schrott und ähnliches bei uns auf dem Grundstück abgelegt haben. Wir haben also als erstes auch mit dem Besitzer des vorderen Grundstück gesprochen und dieser hat seine Mieter mehrfach schriftlich aufgefordert ihre Sachen zu entfernen. Das war schon nach der notariellen Beurkundung. Sie haben sich dann nach etwa anderthalb Monaten dazu bequemt ihr abgemeldetes Auto, einen Motorroller und Ihre Gartenmöbel weg zu räumen. Das Entsorgungsunternehmen hat dann die beiden Gebäude und das Grundstück leer geräumt und die Entsorgten Abfälle gewogen und uns eine Rechnung über knapp 2000€ geschickt, die wir erst mal bezahlt haben.

Die Rechnung haben wir dann an den Verkäufer weiter geleitet, zusammen mit der Erklärung des Anwalts, dass er sich betreffend seiner Interpretation des Kaufvertrages im Irrtum befindet. Die Antwort kam prompt. Und diesmal hat er den Donald Trump gemacht: Er hat drei Themen komplett durcheinander geworfen, mit alternativen Fakten gewedelt und versucht die totale Verwirrung des Gegenübers zu erreichen. Am Ende hat er gesagt er hat Recht.

Wir mussten das ganze jetzt dem Anwalt übergeben, der ihn erneut dazu auffordern möchte, zu zahlen, bevor er vollstrecken lässt. Einfach weil er freundlich sein will und nicht zusätzliche Kosten für den Verkäufer verursachen will. Mal ganz ehrlich, wir hätten direkt nach Übergabe vollstrecken lassen sollen und uns gar nicht erst mit so viel Höflichkeit abgeben. Der Verkäufer wird eh nicht zahlen und uns kostet es nur eine Menge Zeit und Nerven. Von dem Geld das wir vorstrecken mussten mal ganz zu schweigen. Jetzt warten wir auf den Ausgang des ganzen.

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